Fragen und Antworten zu Winterdienst in Hüfingen
Ab wann wird in Hüfingen geräumt?
Wir richten uns nach der örtlichen Satzung von Hüfingen. In der Regel müssen Gehwege werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 oder 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wir sind meist deutlich früher im Einsatz.
Übernehmen Sie die Haftung für Unfälle?
Ja, mit Abschluss eines Winterdienstvertrages für Ihr Objekt in Hüfingen übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht auf uns. Wir sind entsprechend versichert und dokumentieren jeden Einsatz rechtssicher.
Welches Streumittel wird in Hüfingen verwendet?
Wir verwenden umweltgerechte Streumittel gemäß den städtischen Vorgaben von Hüfingen. In der Regel ist dies Splitt oder ein Salz-Splitt-Gemisch, je nach Wetterlage und Untergrund.
Was passiert bei anhaltendem Schneefall?
Bei andauerndem Schneefall rücken wir in Hüfingen mehrfach täglich aus, um die vereinbarten Flächen sicher und begehbar zu halten. Die Intervalle passen wir der Intensität des Schneefalls an.
Muss ich mich jedes Jahr neu anmelden?
Wir bieten sowohl Saisonverträge als auch mehrjährige Vereinbarungen für Hüfingen an. So müssen Sie sich nicht jedes Jahr um einen neuen Dienstleister kümmern und haben Ihren Platz in unserer Tourenplanung sicher.