Fragen und Antworten zu Winterdienst in Singen
Wann beginnt der Winterdienst in Singen am Morgen?
Wir richten uns nach der gesetzlichen Räumpflicht in Singen. In der Regel müssen Gehwege werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 oder 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wir sind meist deutlich früher unterwegs, um diese Fristen sicher einzuhalten.
Übernehmen Sie in Singen auch das Räumen von großen Parkplätzen?
Ja, wir verfügen über entsprechende Maschinen, um auch große Gewerbeparkplätze oder Industrieflächen in Singen effizient von Schnee zu befreien. Der Umfang wird im Vorfeld genau im Leistungsverzeichnis definiert.
Welches Streumaterial verwenden Sie im Landkreis Konstanz?
Wir verwenden Streumittel, die den kommunalen Vorgaben in Singen entsprechen. Dabei achten wir auf eine effektive Glättebekämpfung bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt und der Bausubstanz Ihrer Wege.
Bin ich durch Ihren Dienst in Singen von der Haftung befreit?
Ja, mit Abschluss eines Winterdienstvertrags übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen an uns. Unsere lückenlose Dokumentation dient Ihnen im Schadensfall als Entlastungsbeweis.
Was passiert, wenn es in Singen den ganzen Tag schneit?
Bei anhaltendem Schneefall führen wir in Singen wiederholte Räum- und Streudurchgänge durch, um die Sicherheit im Rahmen des Zumutbaren und der gesetzlichen Vorgaben dauerhaft aufrechtzuerhalten.